OLG Hamm: Grundpreis ist wesentliche Angabe

Donnerstag, 23. August 2012 • • Trackback-URI

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das Weglassen von Grundpreisangaben keine Bagatelle ist. Der Verkäufer sei nach Gesetz verpflichtet, dem Käufer diese Information zur Verfügung zu stellen. Sie sei eine wesentliche Angabe für den Käufer (siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2012, Az. I-4 U 70/11).

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